Radfahrer im Gegenverkehr

Radverkehr im Gegenverkehr bedeutet, dass Du mit Fahrrädern rechnen musst, die Dir entgegen der für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Fahrtrichtung begegnen. Das ist insbesondere in entsprechend freigegebenen Einbahnstraßen möglich.
Beschilderung der Einbahnstraße
Ein Fahrradsinnbild mit Gegenpfeilen kann unter dem Einbahnstraßenzeichen darauf aufmerksam machen. Der aktuelle Verkehrszeichenkatalog führt diesen Hinweis unter Zeichen 1000-32. Aus der Gegenrichtung muss die Einfahrt für Radverkehr entsprechend zugelassen sein, etwa durch „Radverkehr frei“ unter „Verbot der Einfahrt“.
Keine pauschale Vorfahrt
Die Freigabe gegen die Einbahnrichtung verleiht Radfahrenden nicht automatisch überall Vorrang. Vorfahrtzeichen, Ampeln und allgemeine Regeln bleiben zu beachten. Prüfe deshalb an Einmündungen und beim Abbiegen auch die Richtung, aus der Du sonst keine Fahrzeuge erwartest.
Halte beim Begegnen ausreichenden Abstand und fahre vorausschauend. Eine Freigabe für Radverkehr bedeutet nicht, dass auch Kraftfahrzeuge die Einbahnstraße entgegen der vorgesehenen Richtung benutzen dürfen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2 – Einbahnstraße und Verbot der Einfahrt; § 8 StVO – Vorfahrt; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index