Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

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Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

„Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“ (Zeichen 325.2) beendet die durch Zeichen 325.1 angeordneten besonderen Bereichsregeln. Besonders wichtig ist die Ausfahrt: Dabei muss § 10 StVO beachtet werden.

Beim Einfahren auf die Straße

Du musst Dich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Wenn erforderlich, musst Du warten oder Dich einweisen lassen. Kündige die Absicht einzufahren rechtzeitig und deutlich an; vorhandene Fahrtrichtungsanzeiger sind dafür zu benutzen.

Das Endezeichen gibt Dir an der Ausfahrt keine Vorfahrt nach der bloßen Annahme „ich komme von rechts“. Die besondere Einfahrregel ist von der allgemeinen Rechts-vor-links-Regel zu unterscheiden.

Geschwindigkeit und weiterer Verlauf

Für den anschließenden Abschnitt gelten die dortigen Verkehrszeichen und allgemeinen Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass unmittelbar hinter dem Schild unabhängig von Sicht und Verkehr beschleunigt werden darf. Beobachte weiter Fuß- und Radverkehr sowie mögliche Kreuzungen, Zufahrten und andere Gefahren.

Das Ende einer Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.2 angezeigt. Es ist nicht mit dem Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs gleichzusetzen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 325.2; § 10 StVO – Einfahren; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index