Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone

„Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) kennzeichnet einen Bereich, in dem nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit Halten oder Parken nicht bereits gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
Die Zone gilt über einzelne Straßen hinaus
Die Regelung ist nicht auf die Stelle direkt hinter dem Schild begrenzt. Beachte die am Zoneneingang genannten Bedingungen auch auf den weiteren Straßen innerhalb des Bereichs. Das Ende wird mit Zeichen 314.2 angezeigt.
Welche Nachweise brauchst Du?
Ein erforderlicher Parkschein, eine Parkscheibe oder ein passender Parkausweis muss gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein. Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von bestimmten Pflichten befreien oder weitere besondere Parkberechtigungen regeln. Ein Wohnsitz allein ersetzt einen vorgeschriebenen Ausweis nicht.
Die Zonenregelung macht verbotene Stellen nicht zu Parkplätzen. Beispielsweise bleiben einschlägige Verbote vor Zufahrten, an engen Stellen oder durch andere Verkehrszeichen zu beachten. Prüfe deshalb sowohl die Zonenbedingungen als auch den konkreten Abstellort.
Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 314.1 und 314.2; § 12 StVO – Halten und Parken. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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