Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone

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Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone

„Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.2) beendet die durch Zeichen 314.1 angeordnete Zonenregelung. Das Endezeichen zeigt die Zonenkennzeichnung mit diagonaler Aufhebung.

Was endet hier?

Die allein aus der verlassenen Zone folgende Parkschein- oder Parkscheibenregel gilt nach dem Zeichen nicht weiter. Andere unabhängig bestehende Anordnungen können weiterhin oder im nächsten Bereich gelten. Das Endezeichen ist deshalb keine Zusage, dass überall kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden darf.

Beachte neue Parkzeichen, Haltverbote, Reservierungen und die allgemeinen Vorschriften. Auch ohne weitere Beschilderung können Stellen zum Parken ungeeignet oder rechtlich verboten sein, beispielsweise vor Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen.

Konkreten Parkplatz prüfen

Wenn Du nach dem Zonenende parkst, lies die für diese Fläche geltenden Bedingungen. Eine nahe gelegene Parkanlage kann eigene Regeln und Gebühren haben. Die Zonenkennzeichnung und die Beschilderung einer einzelnen Fläche sind unterschiedliche Anordnungen, die jeweils nach ihrem Geltungsbereich beurteilt werden müssen.

Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 314.1 und 314.2; § 12 StVO – Halten und Parken. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index