Fußgänger

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Fußgänger

„Fußgänger“ (Zeichen 133) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und schwarzem Fußgängersinnbild. Es warnt vor Fußgängerverkehr. Es ist kein blaues Gehwegschild und ordnet keine Fußgängerzone an.

Welche Situation wird angekündigt?

Nach der VwV-StVO wird es eingesetzt, wenn Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Beobachte die Umgebung, verringere die Geschwindigkeit situationsgerecht und rechne mit zu Fuß Gehenden im angekündigten Bereich. Besondere Rücksicht ist auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen zu nehmen; wenn erforderlich, sind Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft entsprechend anzupassen.

Warnung ist keine eigene Vorrangregel

Das Zeichen allein schafft keinen Zebrastreifen und keine allgemeine Vorfahrt für zu Fuß Gehende an jeder beliebigen Stelle. Für Fußgängerüberwege, Abbiegevorgänge und andere Situationen bestehen eigene Regeln. Der Gehweg wird durch Zeichen 239 gekennzeichnet; eine Fußgängerzone beginnt mit Zeichen 242.1.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 133; VwV-StVO zu Zeichen 133; § 3 Absatz 2a StVO – besonders schutzbedürftige Personen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index