Aufsichtsbehörde

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

Aufsichtsbehörde eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;

Erläuterung: “Aufsichtsbehörden” sind immer staatliche, unabhängige Einrichtungen, die auch in bestimmten Fällen weisungsbefugt sind. Sie dienen der Durchführung der sogenannten Staatsaufsicht und sind in Ministerien, speziellen Abteilungen oder anderen Behörden angesiedelt. Für den Datenschutz in Österreich gibt es eine österreichische Datenschutzbehörde, für Deutschland gibt es für jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index