Faustpfandrecht

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Faustpfandrecht

Bild von maniacvector auf Freepik

Das Faustpfandrecht ist ein besitzgebundenes Sicherungsrecht, bei dem ein Schuldner einem Gläubiger eine bewegliche Sache oder ein Recht als Pfand übergibt, um eine Forderung abzusichern.

➡️ Merkmale des Faustpfandrechts:

  1. Besitzübergabe: Der Pfandgegenstand muss dem Gläubiger übergeben werden. Der Schuldner darf ihn nicht mehr nutzen.
  2. Verwertungsrecht: Kann der Schuldner nicht zahlen, darf der Gläubiger das Pfand verwerten (z. B. durch Verkauf).
  3. Akzessorietät: Das Faustpfandrecht besteht nur, solange die gesicherte Forderung besteht.
  4. Erlösverteilung: Der Gläubiger darf nur den zur Deckung der Schuld notwendigen Betrag behalten, ein Überschuss geht an den Schuldner zurück.

☝️ Beispiele für Faustpfandrechte:

  • Verpfändung von Schmuck oder Uhren in einem Pfandleihhaus
  • Hinterlegung von Wertpapieren als Kreditsicherheit bei einer Bank

Das Faustpfandrecht unterscheidet sich vom Grundpfandrecht, weil es sich auf bewegliche Sachen und nicht auf Immobilien bezieht.


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