Verlustrücktrag

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Verlustrücktrag

Bild von maniacvector auf Freepik

Der Verlustrücktrag ist ein steuerliches Instrument, das es Unternehmen oder Privatpersonen ermöglicht, Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Dadurch kann die bereits gezahlte Steuer für das Vorjahr ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Funktionsweise:

  1. Verlustjahr: Im aktuellen Jahr (z. B. 2024) entsteht ein steuerlicher Verlust.
  2. Gewinnjahr: Im Vorjahr (z. B. 2023) wurde ein Gewinn erzielt und entsprechend Steuern gezahlt.
  3. Verrechnung: Der Verlust aus 2024 wird mit dem Gewinn aus 2023 verrechnet.
  4. Steuererstattung: Da die Steuerlast für 2023 rückwirkend sinkt, kann eine Erstattung bereits gezahlter Steuern erfolgen.

Wichtige Aspekte:

  • Begrenzung: In Deutschland ist der Verlustrücktrag grundsätzlich auf 1 Jahr beschränkt. Seit 2020 beträgt der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag 10 Mio. Euro (bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung).
  • Alternative – Verlustvortrag: Falls ein Rücktrag nicht sinnvoll oder möglich ist, kann der Verlust in zukünftige Jahre vorgetragen werden.

Dieses Instrument hilft insbesondere Unternehmen oder Selbstständigen, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, indem sie gezahlte Steuern zurückholen können.


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