Wasserschutzgebiet

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Wasserschutzgebiet

Das Zeichen 354 „Wasserschutzgebiet“ weist auf den besonderen Schutz von Wasserressourcen hin. In einem Wasserschutzgebiet sollen schädliche Einflüsse auf das für die Wasserversorgung wichtige Grund- oder Oberflächenwasser vermieden werden.

Welche Einschränkungen gelten?

Konkrete Verbote und Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung oder behördlichen Entscheidung. § 52 Wasserhaushaltsgesetz erlaubt dafür besondere Beschränkungen. Das Hinweisschild ist jedoch kein pauschales Parkverbot und nicht gleichbedeutend mit dem Verkehrszeichen 269, das Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung verbietet.

Was bedeutet das für Deine Fahrt?

Beachte zusätzliche Verkehrszeichen und örtliche Regelungen. Vermeide jede Verunreinigung, etwa durch auslaufendes Öl oder Kraftstoff. Für einen Transport mit wassergefährdenden Stoffen musst Du die einschlägigen Beförderungs- und Streckenvorschriften gesondert prüfen; aus dem Hinweiszeichen allein lässt sich keine allgemeine Freigabe oder ein vollständiges Durchfahrverbot ableiten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 354; § 52 WHG – Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten; StVO Anlage 2, Zeichen 269. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index