Wartelinie
Die Wartelinie (Zeichen 341) ist eine unterbrochene Fahrbahnmarkierung. Sie empfiehlt einem bereits wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer die Stelle, an der er warten sollte. Die Wartepflicht selbst folgt aus der jeweils geltenden Verkehrsregel oder Beschilderung.
Wann musst Du warten?
Beispielsweise kann an einer Einmündung „Vorfahrt gewähren“ gelten. Dann musst Du den bevorrechtigten Verkehr passieren lassen und bei Bedarf anhalten. Die Wartelinie schafft jedoch weder eine neue Vorfahrtregel noch generell ein Stoppschild. Auch ohne diese Markierung gilt die vorhandene Wartepflicht.
Unterschied zur Haltelinie
Die Haltelinie (Zeichen 294) ist durchgezogen. Sie bestimmt den Haltepunkt, wenn ein Haltgebot besteht, etwa durch ein Stoppschild oder eine rote Ampel. Die Wartelinie empfiehlt dagegen den Warteort. Beurteile die Situation immer zusammen mit Verkehrszeichen, Ampeln und Sichtverhältnissen.
Nähere Dich so, dass Du den bevorrechtigten Verkehr sicher erkennen und passieren lassen kannst. Eine Markierung ersetzt nicht die erforderliche Beobachtung des Verkehrs.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 341; StVO Anlage 2, Zeichen 294; § 8 StVO – Vorfahrt. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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