Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

„Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ (Zeichen 253) untersagt die Benutzung durch Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger sowie durch Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen. Das runde Zeichen zeigt ein schwarzes Lkw-Sinnbild auf weißem Grund mit rotem Rand.
Zulässige und tatsächliche Masse unterscheiden
Maßgeblich ist hier die zulässige Gesamtmasse, nicht nur das gerade gewogene Gewicht. Ein leer fahrender Lkw kann deshalb vom Verbot betroffen sein. Für Fahrzeugkombinationen muss auch der Anhänger berücksichtigt werden. Eine Beschränkung nach tatsächlicher Masse wird dagegen durch Zeichen 262 angeordnet.
Was gilt für Transporter und Lieferverkehr?
Ob ein Fahrzeug unter das Verbot fällt, hängt von seiner Fahrzeugart und der maßgeblichen zulässigen Masse ab. Eine Lieferfahrt begründet keine automatische Ausnahme. Zusätzliche Freigaben oder besondere Beschränkungen, beispielsweise für Durchgangsverkehr, sind anhand der gesamten Beschilderung zu prüfen.
Ist das Zeichen in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann sich das Verbot auf den bezeichneten Fahrstreifen beziehen. Plane eine zulässige Route, bevor Du die beschränkte Strecke erreichst.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 253 und 262. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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