Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

„Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ (Zeichen 269) untersagt die Benutzung der Straße mit mehr als 20 Litern wassergefährdender Ladung. Es handelt sich um ein rundes Vorschriftzeichen mit rotem Rand und dem Sinnbild für eine wassergefährdende Ladung.

Was musst Du vor der Fahrt prüfen?

Entscheidend sind die Einstufung der mitgeführten Ladung und ihre Menge. Nicht jede Flüssigkeit ist wassergefährdend, und nicht jede umweltbezogene Produktkennzeichnung beantwortet bereits alle Fragen zum Transport. Ermittle die Stoffeigenschaften anhand der maßgeblichen Produkt- und Transportinformationen.

Die Grenze lautet „mehr als 20 Liter“. Andere Gefahrgut- oder Umweltschutzvorschriften können unabhängig davon bereits bei geringeren Mengen relevant sein. Das Einhalten dieser Grenze allein bedeutet daher keine allgemeine Freistellung von weiteren Pflichten.

Unterschied zu Zeichen 261

Zeichen 261 betrifft kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Zeichen 269 hat einen anderen Verbotsinhalt. Eine besondere Fahrzeugausstattung oder die Eigenschaft als Anlieger begründet ohne passende rechtliche Ausnahme keine automatische Freigabe. Prüfe die vollständige Beschilderung und plane gegebenenfalls eine zulässige Alternativroute.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 269 und 261. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index