Unzureichendes Lichtraumprofil

„Unzureichendes Lichtraumprofil“ (Zeichen 101-54) ist ein Gefahrzeichen, kein rechteckiges Zusatzzeichen. Es warnt vor einem eingeschränkten Raum für die sichere Durchfahrt, beispielsweise bei einem baulichen Überhang oder einer verengten Durchfahrt.
Welche Maße sind entscheidend?
Für Dein Fahrzeug kommt es auf die tatsächlichen Außenmaße einschließlich Aufbauten, Außenspiegeln und Ladung an. Ein Fahrzeug kann in der Mitte einer Durchfahrt ausreichend Höhe haben und seitlich dennoch mit einem Vorsprung kollidieren. Prüfe daher den gesamten benötigten Raum.
Warnung und Verkehrsverbot unterscheiden
Das Gefahrzeichen nennt selbst keine allgemeine Zahlenbegrenzung. Werden zusätzlich eine tatsächliche Breite oder Höhe mit Zeichen 264 oder 265 beschränkt, sind diese Verbote einzuhalten. Eine langsame Fahrt macht das Überschreiten einer angeordneten Grenze nicht zulässig.
Ist eine sichere und zulässige Durchfahrt nicht geklärt, fahre nicht auf Verdacht hinein. Nutze eine geeignete Alternative. Entfernungs- oder weitere Maßangaben vor Ort sind zusammen mit dem tatsächlichen Fahrbahnverlauf zu beachten.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 101-54; § 39 Absatz 8 StVO – Gefahrensinnbilder; StVO Anlage 2, Zeichen 264 und 265. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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