Umleitungsankündigung

Die Umleitungsankündigung (Zeichen 457.1) informiert vorab über eine vorübergehende Umleitung außerhalb von Autobahnen. Sie hilft Dir, Dich rechtzeitig auf eine geänderte Route einzustellen.
Entfernung und Ziel beachten
Nach Anlage 3 der StVO wird diese Ankündigung mit einer Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen verwendet. Bei Bedarf steht eine Zielangabe auf einem weiteren Schild oberhalb. Gilt die Ankündigung nur für bestimmte Verkehrsarten, werden diese ebenfalls durch ein Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben.
Noch nicht die vollständige Route
Die Ankündigung ersetzt nicht die weitere Wegweisung entlang der Umleitung. Beachte deshalb die folgenden Schilder und ordne sie Deinem Ziel und Deinem Fahrzeug zu.
Konkrete Sperren und sonstige Verbote bleiben maßgeblich. Die Ankündigung allein schafft keine Vorfahrt und erlaubt kein gefährliches Abbiegen oder Wenden. Nutze die Vorinformation, um Deine Fahrt ruhig und rechtzeitig anzupassen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Umleitungsbeschilderung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index