Sperrfläche

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Eine Sperrfläche (Zeichen 298) ist eine markierte Fläche auf der Fahrbahn, häufig mit schräger Schraffur. Wer ein Fahrzeug führt, darf sie nicht benutzen. Sie ist deshalb weder eine zusätzliche Fahrspur noch eine Fläche zum Warten, Parken oder Abkürzen.

Was ist untersagt?

Du darfst nicht über die Sperrfläche fahren, um beispielsweise an wartenden Fahrzeugen vorbeizukommen, abzubiegen oder einen Fahrstreifen schneller zu erreichen. Auch eine augenblicklich freie Fläche hebt das Benutzungsverbot nicht auf.

Eine Sperrfläche ist nicht mit einer Kreuzungsmarkierung gleichzusetzen, die bei freier Ausfahrt befahren werden könnte. Für das Freihalten von Kreuzungen und für Rückstau gelten zusätzliche allgemeine Regeln.

Markierungsfarbe und Geltung

Fahrbahnmarkierungen sind grundsätzlich weiß. Vorübergehend gültige gelbe Markierungen heben entsprechende weiße Markierungen auf. Achte deshalb besonders in Baustellen auf die aktuell gültige Führung.

Das durch Zeichen 298 angeordnete Verbot richtet sich an Fahrzeugführende. Daraus darf nicht pauschal ein für alle Personen geltendes Betretungsverbot jeder schraffierten Fläche abgeleitet werden; andere Verbote oder Gefahren können unabhängig davon bestehen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 298; § 39 Absatz 5 StVO – Markierungen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index