Seitenstreifen nicht mehr befahren

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Seitenstreifen nicht mehr befahren

„Seitenstreifen nicht mehr befahren“ (Zeichen 223.2) hebt die zuvor angeordnete Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf. Es gehört zu den Vorschriftzeichen. Ab diesem Zeichen steht der Seitenstreifen dem normalen fließenden Verkehr nicht mehr als zusätzliche Fahrspur zur Verfügung.

So reagierst Du auf das Zeichen

Achte frühzeitig auf die Ankündigung des Endes der Freigabe. Verlasse den Seitenstreifen rechtzeitig und ordne Dich sicher auf einem verbleibenden Fahrstreifen ein. Ein Fahrstreifenwechsel darf andere nicht gefährden und muss rechtzeitig mit dem Blinker angekündigt werden. Das Zeichen erlaubt kein plötzliches Einscheren.

Endet ein für eine Richtung nutzbarer Fahrstreifen und ist deshalb ein Wechsel erforderlich, ist die konkrete Verkehrsführung zusammen mit den Regeln des § 7 StVO zu beachten. Wechsle deshalb vorausschauend und mit ausreichendem Abstand.

Abgrenzung

Zeichen 223.1 gibt den Seitenstreifen frei, Zeichen 223.2 beendet diese Freigabe. Zeichen 223.3 fordert zum Räumen auf. Die Zeichen unterscheiden sich durch ihre jeweilige Pfeildarstellung.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 223.1 bis 223.3; § 7 StVO – Fahrstreifenwechsel. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index