Schwertransporte

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Schwertransporte sind Transporte, bei denen die tatsächliche Gesamtmasse oder Achslasten die allgemein zulässigen Grenzen überschreiten. Bei überschrittenen Abmessungen spricht man von Großraumtransporten. Beides kann bei demselben Transport zusammentreffen, etwa bei großen Maschinen oder Bauteilen.

Erlaubnis und Ausnahmen

Nach § 29 Absatz 3 StVO benötigen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen eine Erlaubnis, wenn ihre tatsächlichen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten. Diese Erlaubnis betrifft die konkrete Nutzung der Straße.

Davon zu unterscheiden sind gegebenenfalls erforderliche Ausnahmen von den technischen Vorschriften für das Fahrzeug nach § 70 StVZO. Werden Vorschriften über Höhe, Länge oder Breite von Fahrzeug und Ladung überschritten, kann außerdem eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO notwendig sein. Welche Entscheidungen gebraucht werden, hängt von Fahrzeug, Ladung und Transport ab.

Strecke und Sicherheit planen

Vor der Fahrt müssen unter anderem Tragfähigkeit und Durchfahrtshöhen von Brücken, Fahrbahnbreiten, Kurven, Baustellen und geeignete Abstellmöglichkeiten berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sind Ladungssicherung und eine passende Fahrzeugkombination.

Die zuständige Behörde kann Fahrzeiten, bestimmte Strecken und Sicherungsmaßnahmen vorgeben. Ob und welche Begleitfahrzeuge oder eine polizeiliche Begleitung erforderlich sind, ergibt sich aus dem Einzelfall und den Auflagen. Eine Erlaubnis für eine Strecke ist keine allgemeine Freigabe für beliebige Fahrten.

Quellen: StVO § 29 – Übermäßige Straßenbenutzung; StVO § 46 – Ausnahmegenehmigungen; StVZO § 70 – Ausnahmen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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