Schraffenbake

Die Schraffenbake ist eine Ausführung der Leitbake (Zeichen 605). Die rot-weiße Verkehrseinrichtung kennzeichnet die Verkehrsführung an Arbeits- oder Unfallstellen und anderen vorübergehenden Hindernissen.
Die Bake selbst ist die Einrichtung
Zeichen 605 bezeichnet kein zusätzliches Warnschild, das lediglich auf eine irgendwo folgende Bake hinweist. Die aufgestellte Leitbake grenzt die gesperrte Fläche ab und führt den Verkehr daran vorbei. Der Katalog unterscheidet unter anderem Schraffen-, Pfeil- und Warnbaken sowie Ausführungen für die Aufstellung rechts, links und auf beiden Seiten.
Abgesperrte Fläche freihalten
Nach § 43 StVO und Anlage 4 dürfen die entsprechend gekennzeichneten Straßenflächen nicht befahren werden. Fahre deshalb auf der vorgesehenen Seite an der Absperrung vorbei und beachte die weitere Verkehrsführung.
Passe Tempo und Abstand an die Situation an. Eine Bake erlaubt nicht, durch einen abgesperrten Bereich abzukürzen. Weitere Verkehrszeichen, Ampeln und vorübergehende Markierungen sind ebenfalls zu beachten.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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