Richtung, linksweisend

Das Zusatzzeichen 1000-10 „Richtung, linksweisend“ ergänzt ein zugehöriges Verkehrszeichen um eine Richtungsangabe nach links. Seine konkrete Bedeutung ergibt sich erst aus der Kombination mit dem Zeichen, auf das es sich bezieht.
Kein allgemeines Linksabbiegegebot
Ein schwarzer Richtungspfeil auf einem Zusatzzeichen ist nicht gleichbedeutend mit einem blauen runden Schild zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Er bedeutet nicht pauschal, dass jedes vorbeifahrende Fahrzeug links abbiegen oder eine Linkskurve befahren muss.
Die Kombination vollständig lesen
Beachte zunächst das Hauptzeichen und dann die ergänzende Richtung. Je nach Beschilderung kann damit beispielsweise die Richtung zu einer bezeichneten Einrichtung oder der räumliche Bezug einer Regelung verdeutlicht werden.
Die allgemeinen Regeln für Vorfahrt, Fahrstreifenwechsel und Abbiegen gelten weiterhin. Ein Zusatzpfeil erlaubt weder das Missachten eines Abbiegeverbots noch ein abruptes Einordnen. Lies ihn deshalb immer im Zusammenhang und nicht als selbständigen Fahrbefehl.
Amtliche Quellen: § 39 Absatz 3 StVO – Zusatzzeichen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index