Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen

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Der Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen (Zeichen 418) zeigt mit Zielangaben und einem Pfeil den Weg. Er gehört zur Wegweisung außerhalb von Autobahnen und wird von den Wegweisern auf Bundesstraßen unterschieden.

Das angegebene Ziel erreichen

Der Pfeil zeigt die Richtung zum genannten Ziel. Zusätzliche Angaben können die Orientierung unterstützen. Die Beschilderung ist keine Einstufung als „minderwertige“ oder für einen Transport ungeeignete Straße; maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und etwaige Beschränkungen.

Kein eigenständiges Abbiegegebot

Du kannst eine andere zulässige Route wählen. Der Wegweiser ist nicht mit einem Zeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung gleichzusetzen. Wenn Du seinem Ziel folgst, musst Du Vorfahrt, Ampeln, Fahrstreifenmarkierungen und Abbiegeverbote weiterhin beachten.

Ordne Dich frühzeitig ein und kündige einen Fahrstreifenwechsel oder ein Abbiegen rechtzeitig an. Der Wegweiser schafft weder Vorrang noch eine Ausnahme von den allgemeinen Sorgfaltspflichten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Wegweisung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index