Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen
Der Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen (Zeichen 415) weist mit Zielangaben und einem Pfeil den Weg. Er gehört zur Wegweisung außerhalb von Autobahnen und hilft bei der Wahl der richtigen Fahrtrichtung.
So liest Du den Wegweiser
Die übliche Ausführung hat einen gelben Grund mit schwarzer Beschriftung und schwarzem Rand. Der Pfeil zeigt, in welche Richtung das angegebene Ziel erreicht wird. Weitere Angaben, etwa eine Straßennummer, unterstützen die Zuordnung der Route.
Wegweisung ist kein Abbiegegebot
Du musst dem Pfeil nicht folgen, wenn Du ein anderes zulässiges Ziel ansteuerst. Anders als ein blaues rundes Zeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung ordnet der Pfeilwegweiser allein keine bestimmte Fahrbewegung an.
Wenn Du der Wegweisung folgen möchtest, bereite das Abbiegen oder den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig vor. Vorfahrt, Ampeln, Markierungen und sonstige Verbote bleiben maßgeblich. Verpasse im Zweifel die Abzweigung, statt durch ein abruptes Manöver andere zu gefährden.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 415; § 9 StVO – Abbiegen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index