Parken und Reisen

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Parken und Reisen

„Parken und Reisen“ (Zeichen 316) bezeichnet Park-and-Ride-Möglichkeiten: Du stellst das Fahrzeug ab und setzt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fort. Das Zeichen ist im amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufgeführt und dient der Orientierung zu dieser Verknüpfung.

Was bedeutet das für die Nutzung?

Es ist keine pauschale Erlaubnis, das Fahrzeug während einer beliebig langen Reise oder Übernachtung abzustellen. Ob ein ÖPNV-Nachweis erforderlich ist, welche Parkdauer gilt und ob Gebühren anfallen, ergibt sich aus der örtlichen Regelung und den Nutzungsbedingungen der Anlage.

Ein Park-and-Ride-Platz ist außerdem nicht mit einem allgemeinen Rastplatz oder einem Campingplatz gleichzusetzen. Zusätzliche Fahrzeug- und Einfahrtsbeschränkungen müssen beachtet werden.

Beispiel Köln

Die Kölner Verkehrs-Betriebe erläutern auf ihrer P+R-Seite die Verbindung von Parken und Weiterfahrt mit Bus oder Bahn. Für die konkrete Nutzung solltest Du dort die aktuellen Bedingungen sowie die Angaben an der jeweiligen Anlage prüfen. Bedingungen einer Kölner Anlage lassen sich nicht automatisch auf jeden Parkplatz mit Zeichen 316 übertragen.

Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 316; KVB – Park & Ride. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index