Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

„Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ (Zeichen 102) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und schwarzem Kreuz. Es warnt vor einer Kreuzung oder Einmündung, an der die Vorfahrt von rechts zu beachten ist.
So näherst Du Dich
Verringere die Geschwindigkeit und beobachte die von rechts einmündende Straße. Wer Vorfahrt gewähren muss, muss dies rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen. Fahre nur weiter, wenn der bevorrechtigte Verkehr weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.
Bei unübersichtlichen Stellen darfst Du Dich nur vorsichtig vortasten, bis ausreichende Übersicht besteht. Blickkontakt kann beim Einschätzen einer Situation helfen, ersetzt aber keine eindeutige und sichere Verständigung.
Allgemeine Vorfahrtregel beachten
Nach § 8 StVO gilt an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich rechts vor links, soweit keine andere Regelung greift. Ausnahmen bestehen unter anderem für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Zeichen 102 ist keine Vorfahrtstraße und darf nicht mit dem Vorfahrtzeichen 301 verwechselt werden.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 102; § 8 StVO – Vorfahrt. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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