Kleingewerbetrieb

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Ein Kleingewerbetrieb ist ein Gewerbe, das nach deutschem Recht keine kaufmännische Buchführungspflicht hat und nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss. Es unterliegt den einfacheren Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nicht den strengeren Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
⭕ Merkmale eines Kleingewerbebetriebs
✔️ Kein Handelsgewerbe: Der Betrieb überschreitet nicht die Größenmerkmale eines Handelsgewerbes (§ 1 HGB).
✔️ Umsatzgrenze: Weniger als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn pro Jahr (Stand: 2024).
✔️ Keine Pflicht zur doppelten Buchführung: Stattdessen genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
✔️ Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich, aber kein Handelsregistereintrag.
✔️ Kein Kaufmann im rechtlichen Sinne, daher keine Pflicht zur Firmierung mit „e.K.“ (eingetragener Kaufmann).
✔️ Kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren, d. h. keine Umsatzsteuerpflicht bei weniger als 22.000 € Umsatz im Vorjahr und max. 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr.
Beispiele für Kleingewerbe ☝🏽
✅ Einzelfirmen wie Handwerker, Onlinehändler oder Freelancer
✅ Kleine Ladengeschäfte oder Imbissstände
✅ Blogger oder Influencer mit Werbeeinnahmen
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