Informationstafel an Grenzübergangsstellen

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Informationstafel an Grenzübergangsstellen

Die Informationstafel an Grenzübergangsstellen (Zeichen 393) informiert einreisende Verkehrsteilnehmer über grundlegende Geschwindigkeitsregelungen in Deutschland. Sie ist keine allgemeine Tafel mit sämtlichen Zoll-, Visa- oder Gesundheitsvorschriften.

Welche Geschwindigkeiten werden erklärt?

Die bekannte Darstellung nennt 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sowie die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen. Dabei sind die unterschiedlichen rechtlichen Bedeutungen zu beachten: Die Richtgeschwindigkeit ist keine allgemeine verbindliche Höchstgeschwindigkeit.

Fahrzeugart und örtliche Beschilderung beachten

Die 100-km/h-Regel gilt nicht pauschal für jedes Fahrzeug. Für Lastwagen, Gespanne oder bestimmte andere Fahrzeuge bestehen abweichende Grenzen. Auch Straßenbauart, Beschilderung, Sicht und Wetter können eine andere Geschwindigkeit verlangen.

Die Tafel ersetzt deshalb nicht die Regeln des § 3 StVO oder eine konkret ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein eigener Halt wird durch dieses Hinweiszeichen nicht angeordnet.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 393; § 3 StVO – Geschwindigkeit; Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index