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Güterkraftverkehrsgesetz

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Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt den Güterkraftverkehr in Deutschland. Als Güterkraftverkehr gelten die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Unser Lastentaxi befördert keine Güter mit einem höheren Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die maximale Zuladung für die Fahrzeuge unserer Flotte beträgt ca. 600 Kilogramm.