Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle

Das Zeichen 365-61 „Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle“ weist auf eine Informationsstelle für Reisende hin. Es hilft beim Auffinden einer touristischen Anlaufstelle, etwa für Fragen zu einem Ort oder einer Region.
Welche Auskünfte gibt es?
Je nach Einrichtung erhältst Du Informationen über Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Veranstaltungen oder Verkehrsverbindungen. Mögliche Zusatzangebote wie Ticketverkauf, Souvenirs oder Buchungsdienste hängen vom jeweiligen Betreiber ab und werden durch das Schild nicht garantiert.
Den Weg zur Information finden
Beachte zusätzliche Richtungs- oder Entfernungsangaben und die Wegweisung vor Ort. Das Hinweiszeichen sagt nichts Verbindliches über Öffnungszeiten, Sprachen, Barrierefreiheit oder eine dauerhaft besetzte Beratung aus.
Wenn Du mit einem Fahrzeug anreist, gelten die örtlichen Halte- und Parkregeln unverändert weiter. Der Hinweis auf eine Auskunftsstelle stellt keine eigenständige Parkerlaubnis dar. Für aktuelle Angebote und Kontaktmöglichkeiten ist die jeweilige Informationsstelle die richtige Quelle.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Hinweise; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Hinweiszeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index