Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

„Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“ (Zeichen 282) ist ein rundes, weißes Endezeichen mit mehreren schwarzen Diagonalstreifen. Es hebt die entsprechenden streckenbezogenen Anordnungen auf. Es ist weder Zeichen 283 noch eine rechteckige Tafel mit blauem Rand.
Welche Regeln gelten weiter?
Gesetzliche Geschwindigkeitsgrenzen nach Fahrzeugart, Anhänger und Straßenart bleiben bestehen. Ebenso gelten die allgemeinen Überholverbote, Abstandsregeln und die Pflicht zur angepassten Geschwindigkeit weiter. Das Zeichen bedeutet nicht „ab hier ist alles erlaubt“.
Insbesondere sind 130 km/h keine allgemeine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Ob und wie schnell Du fahren darfst, hängt unter anderem von Fahrzeugart, Strecke, weiteren Anordnungen und den tatsächlichen Bedingungen ab.
Streckenbeschränkung und Zone unterscheiden
Eine Tempo-30-Zone wird mit ihrem eigenen Endezeichen 274.2 beendet. Das Zeichen 282 darf nicht als pauschales Ende jeder Zonenregelung verstanden werden. Ist es in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann es sich nur auf den betreffenden Fahrstreifen beziehen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 282 und 274.2; § 3 StVO – Geschwindigkeit; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index