Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

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Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

„Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ (Zeichen 290.2) beendet die mit Zeichen 290.1 angeordnete Zonenregelung. Es handelt sich um eine Zonentafel mit diagonaler Aufhebung, nicht um ein rundes Haltverbotsschild.

Was darfst Du anschließend?

Die allein aus der Zone folgende Beschränkung gilt nach dem Zeichen nicht weiter. Ob Du dort halten oder parken darfst, richtet sich jedoch weiterhin nach den allgemeinen Vorschriften und der vorhandenen Beschilderung. Das Endezeichen ist keine eigenständige Erlaubnis, an jeder freien Stelle zu parken.

Beispielsweise bleiben Halteverbote an engen oder unübersichtlichen Stellen sowie Parkverbote vor Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen zu beachten. Ein anderes ausdrücklich angeordnetes Haltverbot kann ebenfalls weiter oder anschließend gelten.

Endezeichen richtig zuordnen

Zeichen 290.1 kennzeichnet den Beginn und Zeichen 290.2 das Ende der Zone. Ein rundes Zeichen 286 regelt dagegen das eingeschränkte Haltverbot auf einer Verbotsstrecke. Die unterschiedlichen Geltungsbereiche dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 290.1 und 290.2; § 12 StVO – Halten und Parken. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index