Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

„Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ (Zeichen 279) hebt die zuvor durch Zeichen 275 angeordnete Mindestgeschwindigkeit auf. Nach dem Endezeichen besteht dieses besondere Mindesttempo nicht mehr.
Was ändert sich?
Du musst nicht mehr allein wegen der früheren Anordnung mindestens den dort genannten Wert fahren. Daraus folgt aber keine Erlaubnis, den Verkehrsfluss ohne triftigen Grund durch übermäßig langsames Fahren zu behindern. Die allgemeinen Regeln zur angepassten Geschwindigkeit gelten weiter.
Gefahren erfordern schon vorher ein niedrigeres Tempo
Auch vor dem Endezeichen musstest Du langsamer fahren, wenn Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichteten. Zeichen 279 schafft diese Sicherheitsausnahme nicht erst neu. Eine angeordnete Mindestgeschwindigkeit ist niemals ein Grund, bei Glätte oder Rückstau mit unsicherem Tempo weiterzufahren.
Ist das Endezeichen in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann es nur für den betreffenden Fahrstreifen gelten. Andere Beschränkungen, etwa eine Höchstgeschwindigkeit oder besondere Zugangsvoraussetzungen einer Autobahn, werden dadurch nicht automatisch aufgehoben.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 275 und 279; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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