Ende der Vorfahrtstraße

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Das Verkehrszeichen Nr. 307, auch bekannt als Ende der Vorfahrtstraße, zeigt an, dass die Regelung der Vorfahrtstraße (angezeigt durch das Verkehrszeichen Nr. 306) an dieser Stelle endet. Nach diesem Schild gilt in der Regel wieder die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“, sofern keine anderen Verkehrszeichen die Vorfahrt anders regeln.


Aussehen des Verkehrszeichens Nr. 307:

  • Form: Ein quadratisches Schild, das auf der Spitze steht (Rauteform).
  • Farbe: Das Schild hat einen weißen Hintergrund mit einem schwarzen Rand. Es zeigt das Vorfahrtstraßen-Symbol (Verkehrszeichen Nr. 306), das durch drei diagonale schwarze Streifen von links oben nach rechts unten durchgestrichen ist.

Bedeutung des Schildes:

  1. Ende der Vorfahrtstraße:
    • Mit diesem Schild wird signalisiert, dass die Straße nicht länger als Vorfahrtstraße gilt.
    • Die bevorrechtigte Stellung gegenüber anderen Straßen oder Einmündungen endet hier.
  2. Wiederherstellung der allgemeinen Vorfahrtsregel:
    • Nach dem Schild gilt, wenn keine weiteren Vorfahrtsregelungen angezeigt werden, die Grundregel „rechts vor links“.
    • Fahrzeuge von rechts haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang, sofern keine anderen Vorfahrtsschilder aufgestellt sind.

Einsatzgebiete:

Das Verkehrszeichen Nr. 307 wird eingesetzt:

  • Am Ende von Vorfahrtstraßen, um den Übergang zur normalen Vorfahrtsregelung klar zu kennzeichnen.
  • Vor Einmündungen oder Kreuzungen, an denen die Vorfahrtsregelung geändert wird oder aufgehoben ist.
  • In Kombination mit anderen Verkehrsregelungen, wie z. B. „Vorfahrt gewähren“ (Nr. 205) oder Stoppschildern (Nr. 206), die danach folgen können.

Wichtige Hinweise für Verkehrsteilnehmer:

  1. Angepasstes Verhalten:
    • Nach Passieren des Schildes muss der Fahrer besonders aufmerksam sein, da die Vorfahrt nicht mehr automatisch gilt.
    • Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, die Geschwindigkeit anzupassen und die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ oder weitere Verkehrszeichen zu beachten.
  2. Zusammenarbeit mit anderen Schildern:
    • Häufig wird das Verkehrszeichen Nr. 307 durch zusätzliche Schilder ergänzt, die anzeigen, wie die Vorfahrt an den folgenden Kreuzungen oder Einmündungen geregelt ist.
  3. Ende der Bevorrechtigung:
    • Auch wenn das Schild die Vorfahrt regelt, bleiben Vorrangregeln für Fußgänger (z. B. Zebrastreifen) und andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) weiterhin bestehen.

Abgrenzung zu anderen Vorfahrtsschildern:

  • Vorfahrtstraße (Nr. 306): Das Schild Nr. 306 signalisiert, dass die Straße eine Vorfahrtstraße ist. Nr. 307 hebt diese Regelung auf.
  • Vorfahrt an der nächsten Kreuzung (Nr. 301): Regelt die Vorfahrt nur an der unmittelbar folgenden Kreuzung.
  • „Vorfahrt gewähren“ (Nr. 205) und Stoppschild (Nr. 206): Können nach dem Schild Nr. 307 folgen und spezielle Vorfahrtsregelungen festlegen.

Zusammenfassung:

Das Verkehrszeichen Nr. 307 (Ende der Vorfahrtstraße) zeigt an, dass die Bevorrechtigung der Vorfahrtstraße hier endet. Nach dem Schild gelten entweder die allgemeine Regel „rechts vor links“ oder andere Vorfahrtsregelungen, die durch zusätzliche Verkehrszeichen angezeigt werden. Es sorgt für klare Orientierung im Straßenverkehr und fördert die Sicherheit an Stellen, wo die Vorfahrtsregelung endet.

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