Bewegliche Brücke

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Bewegliche Brücke

„Bewegliche Brücke“ (Zeichen 101-55) ist ein Gefahrzeichen. Es warnt vor einer Brücke, die zum Beispiel für den Schiffsverkehr geöffnet werden kann. Das dreieckige Schild zeigt das Sinnbild einer beweglichen Brücke.

Mit Unterbrechungen rechnen

Passe die Geschwindigkeit frühzeitig an und achte auf Rückstau, Lichtzeichen, Schranken und weitere Anordnungen. Die Warnung bedeutet nicht, dass die Brücke gerade geöffnet ist; sie kündigt die besondere Gefahr an. Ob Du weiterfahren darfst, ergibt sich aus der tatsächlichen Freigabe und Verkehrsregelung vor Ort.

Fahre nicht an einer Sperre vorbei und betrete oder befahre keinen gesperrten Brückenbereich. Ein scheinbar noch passierbarer Spalt oder eine bereits fast geschlossene Brücke ist keine Erlaubnis zur Durchfahrt.

Warnung richtig zuordnen

Die Nummer 101-55 gehört zum Gefahrzeichen „Bewegliche Brücke“. Es ist von der Warnung „Ufer“ und von allgemeinen Brückenhinweisen zu unterscheiden. Das Zeichen selbst enthält keine feste Geschwindigkeitsangabe; Du musst Dein Tempo dennoch an Sicht, Verkehr und Gefahr anpassen.

Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 101-55; § 39 Absatz 8 StVO – Gefahrensinnbilder; § 40 StVO – Gefahrzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index