Ausfahrt von der Autobahn

Das Zeichen 333 „Ausfahrt von der Autobahn“ kennzeichnet die Abfahrt mit einem blauen, pfeilförmigen Wegweiser und der Aufschrift „Ausfahrt“. Es gehört zur Wegweisung und ist von der davor aufgestellten Ausfahrttafel mit Zielangaben zu unterscheiden.
Vor der Abfahrt einordnen
Entscheide anhand der vorherigen Wegweisung rechtzeitig, ob Du abfahren möchtest. Wechsle unter Beachtung des übrigen Verkehrs auf den passenden Fahrstreifen und kündige das Manöver mit dem Blinker an. Das Schild ist keine Aufforderung, von einer weiter links liegenden Spur plötzlich quer zur Ausfahrt zu fahren.
Geschwindigkeit und Fahrweg beachten
Passe das Tempo rechtzeitig an Kurven, Sicht und ausgeschilderte Begrenzungen der Ausfahrt an. Beachte Markierungen und Sperrflächen. Autobahnen dürfen nur an gekennzeichneten Anschlussstellen verlassen werden. Wer eine Ausfahrt verpasst, fährt weiter; Wenden und Rückwärtsfahren sind auf der Autobahn verboten.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 333; § 18 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen; § 7 StVO – Fahrstreifenwechsel. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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