Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit

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Die Aufweitungstafel mit integriertem Zeichen 275 (Zeichen 545) zeigt zusätzliche Fahrstreifen und eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit für den entsprechend bezeichneten Streifen. Die Zuordnung im Pfeilbild ist entscheidend.

Für welchen Streifen gilt die Zahl?

Die Mindestgeschwindigkeit gilt nicht pauschal für jede Fahrspur oder die gesamte Strecke, nur weil sie auf der Tafel erscheint. Das blaue runde Zeichen 275 ist dem dargestellten Fahrstreifen zugeordnet.

Sicherheit bleibt maßgeblich

Nach den Regeln zu Zeichen 275 darf die angegebene Geschwindigkeit nicht unterschritten werden, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse ein langsameres Fahren verlangen. Eine Mindestgeschwindigkeit ist also keine Aufforderung, bei Stau oder Gefahr unverändert schnell weiterzufahren.

Wer wegen der Fahrzeug- oder Ladungseigenschaften die Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen kann oder darf, darf den so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Höchstgeschwindigkeiten und die Pflicht zum angepassten Tempo gelten daneben weiterhin.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 275; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025; § 3 StVO – Angepasste Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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