Arbeitsstelle

„Arbeitsstelle“ (Zeichen 123) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und einem schwarzen Sinnbild für Straßenarbeiten. Es warnt vor Gefahren im Zusammenhang mit einer Arbeitsstelle, etwa einer geänderten Verkehrsführung oder Arbeiten im Straßenraum.
Auf die tatsächliche Verkehrsführung achten
Passe die Geschwindigkeit an und rechne mit verengten Fahrstreifen, Arbeitsfahrzeugen oder Personen im Arbeitsbereich. Beachte Beschilderung, Absperrungen und die gültigen Markierungen. Vorübergehend gültige gelbe Markierungen heben entsprechende weiße Markierungen auf.
Das Gefahrzeichen selbst nennt keinen festen Tempowert und ordnet kein allgemeines Überholverbot für jede Baustelle an. Gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote sind zusätzlich einzuhalten. Auch ohne ein solches Verbot darf nur bei ausreichender Übersicht und unter sicheren Bedingungen überholt werden.
Angaben auf Zusatzzeichen
Entfernungs- und Längenangaben beziehen sich auf die Lage oder Ausdehnung der Gefahrstrecke. Eine Angabe „auf 2 km“ bedeutet nicht, dass die Baustelle zwei Kilometer lange Wartezeiten oder eine bestimmte Dauer hat. Folge der vor Ort angeordneten Führung und halte ausreichend Abstand.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 123; § 39 Absatz 5 StVO – Markierungen; § 40 StVO – Gefahrzeichen; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index