AGB

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AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gemeint sind nach § 305 BGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Vertragspartei der anderen beim Vertragsschluss stellt. Im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarungen sind davon zu unterscheiden.

Wann gelten die Bedingungen?

Die Einbeziehung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Gegenüber Verbrauchern sind insbesondere der rechtzeitige Hinweis, die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und das Einverständnis maßgeblich. Ein irgendwo vorhandener Website-Link macht Bedingungen nicht automatisch zu einem Bestandteil jedes Vertrags. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten nach § 310 BGB Besonderheiten.

Grenzen der Gestaltung

Individuelle Vertragsabreden haben nach § 305b BGB Vorrang. Überraschende Klauseln und unangemessene Benachteiligungen können unwirksam sein beziehungsweise nicht Vertragsbestandteil werden.

Fällt eine Klausel weg, bleibt der übrige Vertrag grundsätzlich bestehen; an ihre Stelle treten regelmäßig die gesetzlichen Regeln. § 306 BGB enthält aber auch eine Ausnahme für unzumutbare Härte. AGB können zwingende gesetzliche Rechte nicht beliebig außer Kraft setzen.

Quellen: § 305 BGB – AGB und Einbeziehung; § 305b BGB – Individualabreden; § 306 BGB – Unwirksame Klauseln; § 307 BGB – Inhaltskontrolle; § 310 BGB – Anwendungsbereich. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index