Absperrschranke

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Absperrschranke

Die Absperrschranke (Zeichen 600) ist eine Verkehrseinrichtung, die eine Straßenfläche absperrt. Gemeint ist die rot-weiß gekennzeichnete Absperreinrichtung selbst und nicht ein rotes Schild mit dem Bild einer mechanischen Schranke.

Abgesperrte Fläche nicht befahren

Nach § 43 StVO und Anlage 4 verbieten die entsprechenden Einrichtungen das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr daran vorbei. Eine Absperrschranke ist deshalb nicht nur eine unverbindliche Warnung, auf eine möglicherweise später schließende Schranke zu achten.

Führung und Warnleuchten beachten

Ist die ganze Fahrbahn gesperrt, zeigen Warnleuchten an diesen Einrichtungen rotes Licht; sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Beachte die eingerichtete Verkehrsführung und fahre nicht eigenmächtig durch oder über die Absperrung.

Die Sicherung eines Bahnübergangs mit sich öffnenden und schließenden Schranken ist gesondert zu beurteilen. Zeichen 600 verspricht insbesondere keine kurze Wartezeit, nach der die Baustellenabsperrung automatisch geöffnet würde.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Absperrschranke; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index