Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen

Das Zusatzzeichen 1010-13 kennzeichnet Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen. Es zeigt dafür ein Wohnwagensinnbild und ist im Zusammenhang mit dem zugehörigen Parkzeichen zu lesen.
Wann gilt die Zweiwochenregel?
§ 12 Absatz 3b StVO begrenzt das Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug auf zwei Wochen. Auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen gilt diese Begrenzung nicht. Die Regel ist daher kein pauschales 14-Tage-Limit für jedes Wohnmobil oder jedes angekuppelte Gespann.
Weitere Bedingungen beachten
Prüfe zusätzliche Zeitbegrenzungen, Gebühren und die zulässige Nutzung der Fläche. Eine Parkerlaubnis ist nicht automatisch eine Erlaubnis zum Camping oder zum dauerhaften Wohnen.
Zeichen 314 bezeichnet „Parken“, Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ und nicht etwa „Parken nur mit Parkscheibe“. Eine Parkscheibenpflicht muss sich aus der konkreten Beschilderung ergeben. Auch auf einer Langzeitfläche bleiben andere geltende Vorschriften maßgeblich.
Amtliche Quellen: § 12 Absatz 3b StVO – Anhänger ohne Zugfahrzeug; StVO Anlage 3 – Parkzeichen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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