Leitschwelle mit Leitbake

Die Leitschwelle mit Leitbake (Zeichen 628) verbindet eine bodennahe Führungseinrichtung mit einer gut sichtbaren Leitbake. Sie dient dazu, den Verkehr an einer abgesperrten Straßenfläche vorbeizuführen.
Vorübergehende Markierung
§ 43 StVO legt fest, dass Leitschwellen die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung haben und gelb sind. Die dazugehörige Leitbake ist eine eigene rot-weiße Leiteinrichtung. Es handelt sich nicht lediglich um eine Warnung vor einer allgemeinen Veränderung der Fahrbahnbeschaffenheit.
Nicht über die Abgrenzung fahren
Die durch diese Einrichtungen gekennzeichnete Fläche darf nach Anlage 4 nicht befahren werden. Folge der eingerichteten Fahrgasse und überfahre die Abgrenzung nicht, um abzukürzen oder einen Stau zu umgehen.
Passe Geschwindigkeit und Abstand an die verfügbare Breite an. Beachte weitere Markierungen, Verkehrszeichen und Personen im Arbeitsbereich. Eine Leitschwelle ist von einem gewöhnlichen Bordstein und von einer bloßen Fahrbahnmarkierung ohne aufgesetzte Einrichtung zu unterscheiden.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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