Blockumfahrung

Die Blockumfahrung (Zeichen 590) kündigt eine Verkehrsführung an, die durch Zeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 209 bis 214) vorgegeben wird. Sie kann beispielsweise ein direkt nicht zulässiges Abbiegen durch eine Folge mehrerer Abbiegevorgänge ersetzen.
Was bedeutet „Block“?
Gemeint ist die Führung um einen Straßen- oder Häuserblock. Der Begriff bedeutet nicht, dass grundsätzlich eine Baustelle oder eine sonstige Blockade vorliegen muss. Zeichen 590 ist daher nicht einfach ein anderes Wort für eine vorübergehende Umleitung.
Die folgende Beschilderung beachten
Die Darstellung gibt Dir eine Übersicht über die bevorstehende Fahrtrichtungsfolge. Der Verkehrszeichenkatalog kennt beispielsweise rechts–links–links und rechts–rechts–rechts. Verbindliche einzelne Fahrbewegungen ergeben sich aus den entsprechend angeordneten Fahrtrichtungszeichen.
Beachte daneben Vorfahrt, Ampeln und Fahrstreifen. Ein Hinweis auf die Blockumfahrung erlaubt weder ein sonst verbotenes direktes Abbiegen noch das Überfahren einer Sperrfläche.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Verkehrsführung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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