Tunnel

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Tunnel

„Tunnel“ (Zeichen 327) ist ein blaues Richtzeichen mit Tunnelsinnbild. Es verbindet den Hinweis auf einen Tunnel mit konkreten Regeln: Beim Durchfahren muss Abblendlicht benutzt werden, und im Tunnel darf nicht gewendet werden.

Licht und Fahrweise

Die Abblendlichtpflicht gilt auch tagsüber. Bloßes Tagfahrlicht erfüllt die Anordnung zur Benutzung von Abblendlicht nicht. Prüfe deshalb die tatsächliche Lichtschaltung Deines Fahrzeugs und verlasse Dich nicht ungeprüft auf eine Automatikeinstellung.

Beachte Geschwindigkeits-, Abstands- und Fahrstreifenregelungen. Das Tunnelzeichen selbst nennt keinen einheitlichen Tempowert für alle Tunnel. Du musst die Geschwindigkeit an Sicht, Verkehr und Fahrzeug anpassen.

Notfall oder Panne

Im Notfall oder bei einer Panne sollen vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden. Beachte die Sicherheits- und Notfallhinweise vor Ort. Eine solche Bucht ist kein regulärer Parkplatz für eine Pause. Weitere Verbote, etwa für bestimmte Fahrzeug- oder Gefahrguttransporte, sind anhand der konkreten Beschilderung zusätzlich zu prüfen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 327 und 328; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index