Seitenwind

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Seitenwind

„Seitenwind“ (Zeichen 117) warnt vor gefährlichem seitlichem Wind. Das dreieckige Gefahrzeichen zeigt ein Windsacksinnbild. Im Katalog sind unter anderem die Varianten 117-10 für Seitenwind von rechts und 117-20 für Seitenwind von links vorgesehen.

Fahrzeug und Umgebung berücksichtigen

Passe die Geschwindigkeit an die tatsächliche Windlage, Sicht und Verkehrssituation an. Fahrzeuge mit großer seitlicher Fläche und Gespanne können besondere Aufmerksamkeit verlangen. Achte auf ausreichenden Abstand und den verfügbaren Raum innerhalb der Fahrbahn.

Rechne insbesondere beim Wechsel aus einem geschützten in einen offenen Bereich mit veränderten Bedingungen. Ein Überholvorgang darf nur begonnen werden, wenn er unter den tatsächlichen Umständen sicher möglich ist. Das Gefahrzeichen allein enthält keinen festen Tempowert.

Keine Verwechslung mit anderen Zeichen

Zeichen 124 warnt vor Stau, nicht vor „starkem Wind“. Schnee- oder Eisglätte hat die Nummer 101-51. Zusatzzeichen können Entfernung oder Länge des windgefährdeten Abschnitts näher bezeichnen. Weitere Geschwindigkeits- oder Verkehrsregelungen sind zusätzlich zu beachten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 117 und 124; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 117-10 und 117-20; § 3 StVO – Geschwindigkeit; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index