Schnee- oder Eisglätte

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Schnee- oder Eisglätte

„Schnee- oder Eisglätte“ (Zeichen 101-51) warnt vor einer entsprechenden Glättegefahr. Das dreieckige Gefahrzeichen hat einen roten Rand, die Spitze nach oben und ein Schneeflockensinnbild. Es ist von Zeichen 114 „Schleuder- oder Rutschgefahr“ zu unterscheiden.

Was bedeutet die Warnung?

Rechne mit verminderter Haftung und passe Geschwindigkeit sowie Abstand an die tatsächliche Straßen-, Sicht- und Wetterlage an. Ein ausgeschilderter höherer Tempowert entbindet Dich nicht davon, bei Glätte langsamer zu fahren.

Wähle eine Fahrweise, bei der Du das Fahrzeug kontrollieren und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kannst. Eine Glättewarnung ist weder ein Nachweis, dass die gesamte folgende Strecke gleichmäßig vereist ist, noch eine Zusicherung, dass andere Abschnitte ungefährlich sind.

Winterausrüstung und Schneeketten

Das Gefahrzeichen ist keine Schneekettenanordnung. „Schneeketten vorgeschrieben“ wird durch das eigene Vorschriftzeichen 268 geregelt. Anforderungen an Bereifung und Fahrzeugausrüstung sind zusätzlich zu beachten. Zusatzzeichen können die Entfernung oder die Länge des gefährdeten Abschnitts näher bestimmen.

Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 101-51; § 39 Absatz 8 StVO – Gefahrensinnbilder; § 3 StVO – Geschwindigkeit; StVO Anlage 2, Zeichen 268. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index