Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Die einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) besteht aus einer durchgehenden und einer daneben verlaufenden unterbrochenen Linie. Sie erlaubt das Überfahren der Markierung abhängig davon, von welcher Seite Du kommst. Sie ist kein Verkehrszeichen „Fahrstreifenende“ und keine allgemeine Sperrung einer Straßenseite.
Welche Seite ist entscheidend?
Von der Seite der durchgehenden Linie darfst Du die Markierung nicht überfahren oder auf ihr fahren. Von der Seite der unterbrochenen Linie darf sie überfahren werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Ein Überholvorgang muss zusätzlich nach den allgemeinen Regeln zulässig und sicher sein.
Die Markierung allein verschafft Dir beim Wechseln oder Überholen keinen Vorrang. Prüfe Gegenverkehr, nachfolgenden Verkehr, Abstände und weitere Verkehrszeichen.
Parken und Abgrenzung
Auf der Fahrbahn darfst Du nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 Metern verbleibt.
Zeichen 295 ist dagegen eine durchgehende Fahrstreifen- oder Fahrbahnbegrenzung; Zeichen 340 eine Leitlinie. Die für diese Markierungen geltenden Regeln dürfen nicht auf Zeichen 296 übertragen werden, ohne die jeweilige Seite zu beachten.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 296; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index