Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
Fahrstreifenbegrenzungen und Begrenzungen von Fahrbahnen oder Sonderwegen (Zeichen 295) sind durchgehende Linien. Als Fahrstreifenbegrenzung trennen sie Fahrstreifen oder den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn. Als Fahrbahnbegrenzung können sie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
Durchgezogene Linie beachten
Die Linie darf grundsätzlich auch nicht teilweise überfahren werden. Trennt sie den Gegenverkehr ab, musst Du rechts von ihr fahren. Eine doppelte durchgezogene Linie kann ebenfalls diese Trennung darstellen. Ob ein Überholen ohne Überfahren der Linie zulässig ist, hängt zusätzlich von den allgemeinen Überholregeln und dem vorhandenen Platz ab.
Besondere Ausnahmen und Parkregeln
Anlage 2 regelt bestimmte Ausnahmen, etwa beim freigegebenen Seitenstreifen oder für sonst nicht erreichbare Grundstückszufahrten hinter einer Fahrbahnbegrenzung. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, jede durchgezogene Linie bei Bedarf zu überfahren.
Auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden, wenn zwischen dem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3 Metern verbleibt. Weitere Halte- und Parkregeln sind zusätzlich zu beachten.
Unterschied zur Leitlinie
Eine unterbrochene Leitlinie ist Zeichen 340. Sie darf nur überfahren werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Vorübergehend gültige gelbe Markierungen heben entsprechende weiße Markierungen auf.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 295; StVO Anlage 3, Zeichen 340; § 39 Absatz 5 StVO – Markierungen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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