Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

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Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

„Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit“ (Zeichen 275) ist ein rundes, blaues Vorschriftzeichen mit einer weißen Geschwindigkeitsangabe in km/h. Du darfst grundsätzlich nicht langsamer als angegeben fahren. Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse können jedoch dazu verpflichten, langsamer zu fahren.

Welche Fahrzeuge dürfen den Fahrstreifen benutzen?

Fahrzeuge, die die angegebene Geschwindigkeit nicht erreichen können oder nicht fahren dürfen, dürfen einen so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen. Entscheidend ist also sowohl die technische Möglichkeit als auch die rechtliche Zulässigkeit. Eine niedrige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird nicht durch besonders vorsichtiges Fahren ausgeglichen.

Sicherheit geht weiterhin vor

Das Gebot erlaubt keine riskante Geschwindigkeit bei Glätte, schlechter Sicht, Rückstau oder anderen Gefahren. Du musst Dein Fahrzeug stets beherrschen und rechtzeitig anhalten können. Wenn die Verhältnisse es verlangen, ist eine Unterschreitung nicht nur erlaubt, sondern notwendig.

Ist Zeichen 275 in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann es nur für den bezeichneten Fahrstreifen gelten. Das Ende der angeordneten Mindestgeschwindigkeit wird mit Zeichen 279 angezeigt.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 275 und 279; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index