Verbot für Radverkehr

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„Verbot für Radverkehr“ (Zeichen 254) ist ein rundes Vorschriftzeichen mit rotem Rand, weißem Grund und schwarzem Fahrradsinnbild. Es verbietet den Radverkehr auf der betroffenen Verkehrsfläche. Das Verbot gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV, etwa entsprechende E-Scooter.

Was bedeutet das für Deine Fahrt?

Du darfst den gesperrten Abschnitt nicht einfach mit dem Fahrrad oder E-Scooter befahren. Suche eine zulässige Alternative und beachte eine gegebenenfalls ausgeschilderte Umleitung. Eine elektrische Unterstützung macht ein rechtlich als Fahrrad eingeordnetes Pedelec nicht von selbst vom Radverkehrsverbot frei.

Schieben und weitere Regeln

Wenn Du absteigst und Dein Fahrrad zu Fuß schiebst, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Verkehrsfläche für Fußgängerverkehr zugelassen ist. Auf Autobahnen oder auf ausdrücklich auch für zu Fuß Gehende gesperrten Strecken darfst Du nicht allein durch Absteigen weitergehen.

Eine Ausnahme muss sich aus der geltenden Regelung ergeben. Die bloße Nähe eines Fahrradgeschäfts, ein Querungswunsch oder die eigene Einschätzung, die Strecke sei ungefährlich, ersetzt keine Freigabe. Eine pauschale, regional unterschiedliche Bußgeldspanne lässt sich aus dem Zeichen nicht ableiten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 254; § 12 eKFV – Verkehrsverbote. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index