Ende einer Fahrradstraße

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Ende einer Fahrradstraße

„Ende einer Fahrradstraße“ (Zeichen 244.2) hebt die durch Zeichen 244.1 angeordneten besonderen Regeln der Fahrradstraße auf. Das Endezeichen zeigt die Fahrradstraßenkennzeichnung mit diagonaler Aufhebung. Es ist kein Zeichen mit einem roten Randband.

Welche Regeln ändern sich?

Die allein aus der Fahrradstraße folgende Beschränkung des zugelassenen Fahrzeugverkehrs und die dort geltende besondere Höchstgeschwindigkeit enden. Für den weiteren Straßenabschnitt gelten die allgemeinen Regeln und die jeweils vorhandene Beschilderung. Eine unabhängig angeordnete Tempo-30-Zone oder ein anderes Verkehrsverbot wird durch dieses Zeichen nicht automatisch aufgehoben.

Wie ist die Vorfahrt geregelt?

Schon innerhalb einer Fahrradstraße gelten die allgemeinen Vorfahrtsvorschriften. Das Endezeichen nimmt dem Radverkehr daher kein zuvor automatisch bestehendes allgemeines Vorfahrtsrecht. Prüfe an Kreuzungen und Einmündungen die tatsächlich angeordnete Vorfahrt.

Autofahrende müssen auch nach dem Ende der Fahrradstraße ausreichend Abstand halten und auf Radverkehr Rücksicht nehmen. Radfahrende beachten die weiteren Verkehrszeichen und gegebenenfalls eine angeordnete Radwegbenutzungspflicht. Die allgemeine Pflicht zu vorsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten bleibt für alle bestehen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 244.1 und 244.2. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index