Selbstschuldnerische Bürgschaft

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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bild von maniacvector auf Freepik

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“ verzichtet. Das bedeutet, dass der Bürge direkt in die Pflicht genommen werden kann, sobald der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt – ohne dass der Gläubiger zuerst versuchen muss, das Geld vom Hauptschuldner einzutreiben.

⭕ Merkmale der selbstschuldnerischen Bürgschaft

✔ Unmittelbare Haftung: Der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden, sobald die Hauptschuld fällig ist.
✔ Kein vorheriger Zugriff auf den Schuldner notwendig: Der Gläubiger muss nicht erst klagen oder Zwangsvollstreckungen gegen den Hauptschuldner durchführen.
✔ Besonders vorteilhaft für den Gläubiger, aber riskant für den Bürgen.

☝️ Beispiel

Ein Unternehmer nimmt bei einer Bank einen Kredit auf, und sein Geschäftspartner übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Falls der Unternehmer nicht zahlt, kann die Bank den Geschäftspartner sofort zur Zahlung auffordern – ohne vorher eine Zwangsvollstreckung gegen den Unternehmer durchzuführen.

Unterschied zur einfachen Bürgschaft

  • Einfache Bürgschaft: Der Gläubiger muss zuerst versuchen, das Geld vom Hauptschuldner einzutreiben (Einrede der Vorausklage).
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sich sofort an den Bürgen wenden.

Besonderheiten und Risiken für den Bürgen ⚠️

⚠ Hohes finanzielles Risiko, da er schnell haften muss.
⚠ Oft bei Krediten oder Mietverträgen gefordert.
⚠ Schwierige Kündigung, da der Bürge oft bis zur vollständigen Begleichung der Schuld gebunden bleibt.


🎯 Diese Bürgschaftsform wird häufig von Banken und Vermietern verlangt, da sie dem Gläubiger maximale Sicherheit bietet.


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