Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Masse

„Tatsächliche Masse“ (Zeichen 262) verbietet die Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen, deren tatsächliche Masse einschließlich Ladung den angegebenen Wert überschreitet. Das runde Zeichen hat einen roten Rand und zeigt die Massengrenze in Tonnen.
Was wird verglichen?
Maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht bei der Fahrt, nicht allein die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren. Ladung und sonstige mitgeführte Masse müssen berücksichtigt werden. Bei Unsicherheit hilft eine geeignete Wägung; eine bloße Schätzung kann bei geringer Reserve unzureichend sein.
Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge
Bei Fahrzeugkombinationen bezieht sich die Beschränkung auf das einzelne Fahrzeug. Für Sattelkraftfahrzeuge gilt die Grenze gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Eine pauschale Prüfung nur der Gesamtmasse des gesamten Zuges würde die besondere Regel übergehen.
Ist Zeichen 262 in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann es nur für den bezeichneten Fahrstreifen gelten. Von Zeichen 253 ist es zu unterscheiden: Dort steht die zulässige Gesamtmasse der erfassten Kraftfahrzeuge im Mittelpunkt.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 262 und 253. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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